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IAV

02.01.2023

„Menschen­rechte sind nicht verhandel­bar“

Das Technologie-Unternehmen IAV hat seine Verantwortung bekräftigt, sich aktiv für die Einhaltung von Menschenrechten einzusetzen. „Für uns und zukünftige Generationen wollen wir dazu beitragen, die Lebensbedingungen auf unserer Erde zu verbessern“, heißt es in der Grundsatzerklärung von Geschäftsführung und Gesamtbetriebsrat.

Anlass für die Erklärung ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das am 1. Januar 2023 in Deutschland in Kraft getreten ist und die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten regelt.

„Als Entwicklungspartner von Zukunftstechnologien haben Integrität, Fairness und Unabhängigkeit für uns bei IAV seit jeher eine herausragende Bedeutung.“

Grundsatzerklärung der IAV

So ist insbesondere die IAV GmbH ein tarifgebundenes Unternehmen und arbeitet seit vielen Jahren sozialpartnerschaftlich mit der IG Metall zusammen. IAV fördert darüber hinaus mit verschiedenen Initiativen einen wertschätzenden Umgang miteinander sowie die Offenheit für Menschen verschiedener Länder und Kulturen.

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes erhöht IAV nun die Anforderungen an seine Lieferanten. Risikobezogen werden Präventionsmaßnahmen zur Sicherstellung von Menschenrechten in der Wertschöpfungskette ergriffen. IAV duldet keine Form der Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit bei ihren Partnern und stellt dies im Verhaltenskodex für Geschäftspartner verbindlich fest. Menschenrechte sind für uns nicht verhandelbar, betonen die Geschäftsführung und der Gesamtbetriebsrat gemeinsam.

Die Erklärung im Wortlaut und weitere Informationen finden Sie hier.